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Antrag auf Mitgliedschaft und die
Einzugsermächtigung
- jede natürliche und juristische
Person, die den Verein in der Erfüllung
seiner Aufgaben unterstützen will.
- eine eigenhändig unterzeichnete
Beitrittserklärung,
- Anerkennung der Satzung,
- die Entscheidung des Vorstandes über
die Aufnahme.
- Die Mitgliedschaft endet durch
Austritt, Erlöschen des Vereins oder
durch Ausschluß aus dem Verein.
- Der Austritt erfolgt durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand.
- Der Austritt kann nur unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines jeweiligen
Kalenderjahres erfolgen
- der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro
/ Jahr
- die Mitgliedsbeiträge sind
Jahresbeiträge und jeweils bis zum 1.
April des laufenden Jahres fällig.
- beim Lastschriftverfahren wird der
Mitgliedsbeitrag jeweils zum 1. April für
das laufende Kalenderjahr eingezogen.
- Die Mitglieder sind zur
Beitragszahlung verpflichtet.
- Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
entscheidet die Mitgliederversammlung.
Da wir alle ehrenamtlich tätig sind,
wäre es
eine große Erleichterung wenn Sie der
Abbuchung des Jahresbeitrages im
Einzugsverfahren zustimmen, indem Sie den
oder zu faxen Fax 90 71 77
Hier können Sie
Ihre Anfrage an die NBH per Email schicken.
Selbstverständlich wird über Ihr Anliegen und Ihre
Person Stillschweigen gewahrt.
Bitte zögern Sie nicht, Kontakt
mit der Einstazleitung oder unseren Ansprechpartnern aufzunehmen, auch
in unserem
Büro im Brunauerhaus - St. Zeno-Platz 5 in
84424 Isen
Wir freuen uns auch über jede
Spende die es uns möglich macht, noch mehr und
noch besser zu helfen.
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